Tanjas Usability Blog

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Gestaltungsgrundsätze: Fehlertoleranz

Der fünfte Grundsatz der Dialoggestaltung, der in EN ISO 9241 Teil 110 erwähnt wird, ist die Fehlertoleranz. Die Norm definiert: „Ein Dialog ist fehlertolerant, wenn das beabsichtigte Arbeitsergebnis trotz erkennbar fehlerhafter Eingaben entweder mit keinem oder mit minimalem Korrekturaufwand seitens des Benutzers erreicht werden kann.“ Fehlertoleranz ist also dann erreicht, wenn der Nutzer trotz erkennbarer Falscheingaben mit keinem oder sehr geringem Aufwand den Prozess fortführen kann. Niemals darf das System bei Falscheingaben den Prozess unterbrechen.

Wenn Falscheingaben vorliegen, sollte das System den Nutzer unterstützen, seine Angaben korrekt abzuliefern, indem fehlerhafte Formulareingaben angezeigt und eventuell Korrekturvorschläge gegeben werden. Die Fehlertoleranz ist auch erreicht, wenn das System Falscheingaben erkennt und nach logischen Kriterien selbstständig korrigiert – jedoch darf das System keine falschen Korrekturen durch­führen. Wichtig ist, dass Falscheingaben gesammelt und den Entwicklern zur Verfügung gestellt werden. Somit kann das System in der Folgeversion optimiert wer­den.

Beispiele für Fehlertoleranz

  • Über ein Skript werden die Daten eines Formulars auf Plausibilität, fehlende oder unvollständige Eingaben geprüft, bevor sie ins System übernommen werden. Eine Plausibilitätsprüfung von Anschriften kann beispielsweise mithilfe von Deutsche Post Datafactory erfolgen. Der automatisierte Adressabgleich, der damit möglich ist, dient der Authentifizierung und der Vermeidung von Karteileichen.
  • Fehlermeldungen sollten in einer für den Nutzer verständlichen Sprache formuliert sein und Hilfestellung zur Problemlösung geben, statt nur einen Fehlerhinweis zu enthalten.